Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen (Stand: 15.08.2019)
1. Alleiniger Vertragspartner der Radstation® Münster ist ausschließlich der oben eingetragene Mieter, der mit Vertragsabschluss zugleich die Haftung für alle ein Mietfahrrad nutzenden Begleitpersonen übernimmt und für die Zahlung des fälligen (Gesamt-) Mietpreises einsteht.
2. Die vereinbarten und durch Aushang bekannt gemachten Mietpreise sind bei Anmietung des Fahrrads in bar zu entrichten und verstehen sich einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
3. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des ihm zur Verfügung gestellten Fahrrads nebst Zubehör zu überzeugen und das Fahrrad nur für den vorgesehenen Zweck im öffentlichen Verkehrsraum und auf gekennzeichneten Radwegen zu nutzen. Es ist verkehrssicher abzustellen und ordnungsgemäß abzuschließen. Der Mieter bestätigt, ausreichend in die Bedienung des Fahrrads sowie zu beachtende Sicherheitsvorkehrungen eingewiesen worden zu sein und hat sich von der Mangelfreiheit des Fahrrads bzw. Zubehörs selbst überzeugt. Spätere Reklamationen von bei der Übergabe bereits erkennbaren Mängeln können nicht anerkannt werden.
4. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Für die verlängerte Mietzeit wird der hierfür angefallene Mietpreis je angefangenen Kalendertag nacherhoben. Bei eigenmächtiger Verlängerung der Mietzeit wird zusätzlich eine Bearbeitungspauschale von 5,00 Euro pro Fahrrad fällig. Weitergehende Ansprüche der Radstation® Münster (z. B. für Sicherstellung und Abholung des Fahrrads, Austausch des Fahrradschlosses etc.) bleiben hiervon unberührt.
5. Bei vorzeitiger Rückgabe eines Fahrrads, gleich aus welchem Grund, scheidet eine Erstattung des anteiligen Mietpreises aus.
6. Bei Rückgabe des Fahrrads ist die für den Mieter bestimmte Durchschrift dieses Mietvertrags vorzulegen, damit hierauf die Rückgabe bescheinigt und etwaige festgestellte Mängel des Fahrrads dokumentiert werden können.
7. Die Radstation® Münster haftet für Schäden, die in Folge mangelhafter Betriebssicherheit des Fahrrads und seiner Teile entstehen, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Im Falle eines Verkehrsunfalls oder bei einem sonstigen Schadensereignis sowie bei Abhandenkommen oder Beschädigungen des Fahrrads ist hiervon sofort die Radstation® Münster zu verständigen. Zugleich ist die nächstgelegene Polizeidienststelle zur Unfallaufnahme bzw. Erstattung einer Anzeige bei einer Straftat einzuschalten.
9. Der Mieter haftet der Radstation® Münster für alle an dem Mietrad nach Übergabe an ihn aufgetretenen Schäden, unabhängig davon, ob hierfür die Versicherung der Radstation® Münster (Europäische Reiseversicherung AG, München) oder ein Dritter einzustehen hat. Ersatzleistungen Dritter werden angerechnet.
10. Ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder solche, die über keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand verfügen, ist Münster.
11. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Räder am ersten Miettag bis 14 Uhr für Sie bereitgehalten. Sie haben die Möglichkeit, bis 5 Tage vor dem ersten Miettag die Bestellung ohne Kosten zu reduzieren oder zu stornieren. Nach dem Zeitpunkt berechnen wir 50% des Ausfalls.